Beschluss vom 19. Januar 2021 – 5 StR 471/20
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck verworfen, durch das dieser wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.
Nach den Feststellungen des Landgerichts brachte der Angeklagte am frühen Morgen des 12. Oktober 2019 eine Studentin in seine Gewalt, die nach einer Party in Lübeck auf dem Heimweg war. Er fuhr mit ihr aus der Stadt, vergewaltigte sie und ließ sie danach gefesselt und geknebelt in einer Wallhecke neben einem Feldweg in menschenleerer Gegend abseits einer Landstraße zurück. Dabei nahm er ihren Tod in Kauf, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verdecken. Bereits vor dieser Tat hatte der Angeklagte eine andere Frau in seine Gewalt gebracht und sie auf dem Gelände der von ihm bewohnten Gartenparzelle eingesperrt. Sie konnte sich indes befreien und fliehen.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf mehrere Verfahrensbeanstandungen sowie auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Lübeck – Urteil vom 12. Juni 2020 – 1 Ks 705 Js 46365/19
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2021