Beschluss vom 19. Januar 2021 – 5 StR 471/20
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck verworfen, durch das dieser wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.