Ein Landwirt aus Ostwestfalen ist dem Grunde nach verpflichtet, dem örtlich zuständigen Stromnetzbetreiber Aufwendungsersatz für den jahrelangen vertragslosen Stromverbrauch in seinem Schweinestall zu zahlen. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Dr. Christine Maimann am 10. Februar 2021 durch Grundurteil entschieden (Aktenzeichen I-27 U 19/19).