Neben den bereitgestellten Downloads und Verlinkungen haben Sie die Möglichkeit anhand einiger Erläuterungen sich zu einzelnen Kostenzusammenhängen, ihren Verteilungen und einer eventuellen staatlichen Unterstützung einen Überblick zu verschaffen.
Links
Kosten dem Grunde und der Höhe nach
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dieses unterscheidet zwischen wertbezogenen und sog. Rahmengebühren. Bei ersteren bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach einem Streit- oder Gegenstandswert, wobei für verschiedene Tätigkeiten (Beratung, außergerichtliche Vertretung, Vertretung in Gerichtsverfahren etc.) unterschiedliche Gebühren anfallen. In anderen, etwa sozialrechtlichen Angelegenheiten ist ein Gebührenrahmen gesetzlich vorgegeben, innerhalb dessen die Gebührenhöhe nach Dauer, Umfang und Schwierigkeit bestimmt wird.
Vergütungsvereinbarung
Zwischen Rechtsanwalt und Mandant kann selbstverständlich auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die Untergrenze bilden hierbei allerdings die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. So ermöglicht eine Vergütungsvereinbarung beispielsweise, dass auch bei umfangreichen und besonders schwierigen und zeitaufwändigen Mandaten eine leistungsgerechte Vergütung vereinbart wird. Ich biete daher spezielle Beratungstarife, etwa auch für den Erfolgsfall, an. Sprechen Sie mich gerne bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme hierauf an.
Kostenlast und Übernahme durch eine Versicherung
Kostenerstattung
In bestimmten Fallkonstellationen besteht ein Rückgriffsanspruch des Mandanten gegen einen (Prozess-)Gegner oder die Staatskasse, etwa nach einem Freispruch oder aufgrund einer gerichtlichen Kostenentscheidung, z.B. bei Obsiegen in einem Zivilprozess, § 91 ZPO. Eine Besonderheit dazu besteht in § 12a ArbGG für anwaltliche Vertretungskosten im Rahmen arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten in I. Instanz, da jede Partei sie ungeachtet ihres Ausganges jedenfalls selbst zu tragen hat.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie in der Vergangenheit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsumfangs die Kosten eines Rechtsstreits oder einer vorgerichtlichen Beratung. Ich arbeite grundsätzlich mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und wickel für meine Mandanten in der Regel die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung ab. Darin inbegriffen ist auch die Einholung einer Deckungszusage.
Staatliche Unterstützung in schwierigen Zeiten
Beratungshilfe, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Bei Rechtssuchenden, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierfür müssen Sie zunächst beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Für die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann Prozesskostenhilfe bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragt werden.