Der insbesondere für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in seinem heute verkündeten Urteil mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein Patent, das nicht mehr in Kraft steht, mit der Nichtigkeitsklage angegriffen werden kann.
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Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der Modernisierungskosten nach Gewerken
Der Bundesgerichtshof hat sich gestern mit den formellen Anforderungen an Mieterhöhungsklärungen nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen befasst. Es handelt sich um drei von einer Vielzahl beim VIII. Zivilsenat anhängiger Verfahren, mit denen Mieter verschiedener Wohnungen in Bremen gegen Mieterhöhungen der beklagten Vermieterin vorgehen.
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Urteil des Landgerichts Saarbrücken im Fall Gregorius rechtskräftig
Das Landgericht Saarbrücken hat die beiden Angeklagten jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten verworfen.
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Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit eines „Sammelklageninkassos“ für Schweizer Erwerber im sogenannten Dieselskandal
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) hat heute entschieden, dass ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen.
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Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung einer Angeklagten und ihres Sohnes wegen Mordes durch das Landgericht Darmstadt
Das Landgericht Darmstadt hat die 50-jährige Angeklagte und ihren 26-jährigen Sohn wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und bei der Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen hatte das Tatopfer seit vielen Jahren vollständig isoliert im Haushalt der beiden Angeklagten und weiterer Personen gelebt. Dort wurde es von der dominanten Angeklagten vielfach misshandelt. Nachdem die Frau den Haushalt der Angeklagten nicht mehr versorgen konnte und sie von beiden Angeklagten aufgrund ihres körperlichen Verfalls nur noch als Störfaktor empfunden wurde, erstickte der Angeklagte auf Anweisung seiner bei der Tat anwesenden Mutter am 9. August 2016 das ahnungslose Opfer mit einem Plastikmüllbeutel.
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Urteil wegen dreier „Gruppenvergewaltigungen“ zum Nachteil junger Frauen rechtskräftig
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen, durch das dieser wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist.
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