Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot gelten weiterhin
Das Oberverwaltungsgericht hat heute einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein Mann aus Wuppertal gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen im öffentlichen Raum gewandt hatte.
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes muss im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Ein Zusammentreffen von mehreren Personen ist regelmäßig nur dann zulässig, wenn der Mindestabstand unterschritten werden darf. Das ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dazu gehören insbesondere Treffen innerhalb eines Hausstands und Treffen von Personen eines Hausstands mit maximal einer weiteren Person, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.
Bundesgerichtshof präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein an Demenz erkrankter Pflegeheimbewohner bei erkannter oder erkennbarer Selbstschädigungsgefahr nicht in einem im Obergeschoss gelegenen Wohnraum mit leicht zugänglichen und einfach zu öffnenden Fenstern untergebracht werden darf.
Sachverhalt
Die Klägerin nimmt als Miterbin ihres Ehemannes die Beklagte, die ein Alten- und Pflegeheim betreibt, aus übergegangenem und abgetretenem Recht auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes in Anspruch. Der im Jahr 1950 geborene Ehemann der Klägerin lebte seit Februar 2014 in dem Pflegeheim. Er war hochgradig dement und litt unter Gedächtnisstörungen infolge Korsakow-Syndroms sowie psychisch-motorischer Unruhe. Zudem war er örtlich, zeitlich, räumlich und situativ sowie zeitweise zur Person desorientiert. Die Notwendigkeit besonderer Betreuung bestand wegen Lauftendenz, Selbstgefährdung, nächtlicher Unruhe und Sinnestäuschungen.
Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig
Das Schwurgericht des Landgerichts Düsseldorf hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes in zwölf Fällen in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion freigesprochen.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen wurde am 27. Juli 2000 im Bereich des S-Bahnhofs Düsseldorf-Wehrhahn auf der Rückseite des zu den Gleisen gelegenen Geländers einer Fußgängerbrücke eine mit dem Sprengstoff Trinitrotoluol (TNT) befüllte Rohrbombe zur Explosion gebracht. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich auf der Fußgängerbrücke eine Gruppe aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan stammender Personen – davon vier jüdischer Abstammung –, die zuvor eine anliegende Sprachschule besucht hatte. Zehn dieser Personen wurden von den durch die Sprengung ausgelösten Splittern verletzt, teilweise sogar lebensgefährlich. Eine im sechsten Monat schwangere Geschädigte verlor ihr Kind.
Eilantrag gegen Coronaeinreiseverordnung abgelehnt
Zuerst hatte sich der Antragsteller gegen eine Regelung vom Dezember 2020 gewandt, die eine zehntägige Quarantäne für Reiserückkehrer aus diesen Ländern vorgesehen. Nachdem während des Verfahrens Zweifel entstanden waren, ob die vom Land in Anspruch genommene Verordnungsermächtigung des Infektionsschutzgesetzes zu Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit ermächtigt, wie sie mit der Verpflichtung zur Vornahme eines Coronatests mittels Abstrichs aus dem Nasen- und/oder Rachenraum voraussichtlich verbunden sind, hat das Land die Coronaeinreiseverordnung Anfang Januar 2021 erneut geändert.
Golfplätze bleiben geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Eilantrag eines Golfspielers abgelehnt, das Verbot des Amateur- und Freizeitsports auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Sachverhalt
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes in der seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb unter anderem auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unzulässig. Anders als bis dahin ist jetzt auch der im Freien stattfindende Individualsport auf Sportanlagen nicht mehr möglich. Die Antragsteller, der Mitglied in einem Düsseldorfer Golfclub ist, hatte geltend gemacht, von Individualsport im Freien und insbesondere von Golf gehe keine Gefahr der Verbreitung einer Infektion mit dem Coronavirus aus.
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