Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und daneben seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Während die hiergegen gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin Erfolg haben, ist die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen worden.
Urteil zum Doppelmordfall in Göttingen-Grone rechtskräftig
Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Urteil des Landgerichts Leipzig wegen falscher uneidlicher Aussage einer Beamtin der Staatsanwaltschaft rechtskräftig
Das Landgericht Leipzig hat die Angeklagte wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe verurteilt und sie von dem weiteren Anklagevorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt freigesprochen.
Die Angeklagte war Oberstaatsanwältin und Leiterin einer Abteilung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und von Betäubungsmittelstraftaten. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sie Ermittlungen gegen eine im Raum Leipzig aktive Tätergruppe geführt und gegen zwei der Täter wegen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz im Frühjahr 2015 beim Landgericht Leipzig Anklage erhoben.
Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass einem Leasingnehmer, der als Verbraucher mit einem Unternehmer einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, ein Recht zum Widerruf des Vertrags nicht zusteht.
Sachverhalt
Der klagende Leasingnehmer hat als Verbraucher mit der beklagten Leasinggeberin im Jahr 2015 einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug mit Kilometerabrechnung (so genannter Kilometerleasingvertrag) abgeschlossen. Aufgrund eines vom ihm im März 2018 erklärten Widerrufs verlangt er Rückerstattung sämtlicher erbrachter Leasingzahlungen.
Straßenbaum gegen Porsche
Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich in seinem Urteil vom 30.10.2020 (Az. 11 U 34/20) mit der Frage zu befassen, wann eine Stadt dafür haften muss, wenn ein Straßenbaum umstürzt und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wird.
Haftung für umgefallenen Baum?
Der klagende Eigentümer eines Porsche 911 Carrera Cabriolet aus Essen befuhr an einem Vormittag im Juni 2016 die Kupferdreher Straße in Essen. An diesem Tag stürzte ein hangabwärts befindlicher Stämmling einer mehrstämmigen, ca. 16 m hohen Esche quer über die Kupferdreher Straße, nachdem bereits einige Zeit zuvor ein hangaufwärts – der Straße abgewandt – stehender Stämmling dieser Esche abgebrochen war. Baumkontrolleure der beklagten Stadt hatten im August 2015 und im April 2016 jeweils nach einer Sichtprüfung festgestellt, dass der Baum morsch war und Pilzbefall hatte. Die Esche sollte deshalb spätestens Ende Januar 2017 gefällt werden.
Taschenrechner am Steuer verboten
Der Sachverhalt
Der für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob das Bedienen eines Taschenrechners durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO erfüllt und deshalb bußgeldbewehrt ist. Diese Rechtsfrage wurde dem Bundesgerichtshof vom Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung vorgelegt, weil sich das vorlegende Gericht an der Bejahung der Frage durch eine abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg gehindert sah.
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