Ist es verboten, im Straßenverkehr zu langsam zu fahren?
Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Auch auf diesen Straßen gibt es aber keine Mindestgeschwindigkeit. Dennoch verhält sich ein Kraftfahrer pflichtwidrig, wenn er so langsam fährt, dass er den Verkehrsfluss behindert.