Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold entschieden, das ihn wegen Betrugs in 37 Fällen und versuchten Betrugs in neun Fällen unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt hatte.
Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen
Mit heute zugestelltem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach zu Recht von dem klagenden Kreisverband der NPD verlangt hat, Wahlplakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet“ abzuhängen.
Urteil im NSU-Verfahren hinsichtlich drei weiterer Angeklagter rechtskräftig
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten Beate Z., Ralf W. und Holger G., mit denen sich diese gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht München gewandt hatten, im Beschlusswege verworfen, das Rechtsmittel der Angeklagten Z. unter geringfügiger Änderung des Schuldspruchs.
Bisheriger Prozessverlauf
Mit Urteil vom 11. Juli 2018 hatte das Oberlandesgericht die Angeklagte Z. wegen einer Vielzahl von Fällen des (versuchten) Mordes, des (versuchten) besonders schweren Raubes, der besonders schweren räuberischen Erpressung und der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie zahlreicher weiterer – hiermit tateinheitlich verwirklichter – Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Den Angeklagten W. hatte es der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen und gegen ihn auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren erkannt. Den Angeklagten G. hatte es wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit ihren Revisionen hatten die drei Angeklagten die Verletzung sachlichen Rechts gerügt; die Angeklagten Z. und W. hatten darüber hinaus das erstinstanzliche Verfahren beanstandet.
Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“ bei Kauf eines VW-Diesels mit Prüfstanderkennungssoftware
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlung zuständige VI. Zivilsenat hat entschieden, dass dem Käufer eines Pkw VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein sogenannter kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“) zustehen kann.
Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge an Augsburger Feuerwehrmann rechtskräftig
Der 1. Strafsenat hat über die Revision des noch jugendlichen Angeklagten entschieden, der am Abend des 6. Dezember 2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes herbeiführte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich verletzte. Das Landgericht hat den 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der (Einheits-)Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Verurteilung eines Liebespaars wegen Mordes und Anstiftung zum Mord in Lauf an der Pegnitz rechtskräftig
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die heute 33 bzw. 34 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes sowie Sich-Bereiterklärens zum Mord (männlicher Angeklagter) bzw. wegen Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zum Mord (weibliche Angeklagte) jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts stiftete die Angeklagte ihren Liebhaber an, ihren bisherigen Lebensgefährten zu ermorden. Außerdem wollte sie, dass er auch ihren Ehemann töte. Ziel der beiden Angeklagten war es, nach den verübten Verbrechen im Haus des Ehemanns der Angeklagten zusammenleben zu können. Am 14.Juli 2019 drosselte der Angeklagte den bisherigen Lebensgefährten der Angeklagten mit einem schnurähnlichen Gegenstand, versetzte ihm mehrere Messerstiche und schlug ihm mit einem unbekannten Gegenstand den Schädel ein. Die Leiche ließ er in einem Waldstück liegen. Zu einem Mord am Ehemann der Angeklagten kam es nicht mehr.
Ihre Verurteilung haben die Angeklagten mit der Revision angegriffen. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsmittel entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Hinsichtlich des männlichen Angeklagten wurde lediglich eine Änderung des landgerichtlichen Urteilstenors vorgenommen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig.
Landgericht Nürnberg-Fürth – Urteil vom 14. Dezember 2020 – 5 Ks 114 Js 1407/19
Beschluss vom 27. Juli 2021 – 6 StR 292/21
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 5. August 2021
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