Das Landgericht Regensburg hat den Angeklagten Wo., den früheren Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, in einem ersten Verfahren wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen verurteilt, insoweit jedoch von Strafen abgesehen (§ 60 StGB) und im Übrigen freigesprochen. Die Mitangeklagten T. und Wi., einen Bauunternehmer und dessen früheren Geschäftsführer, hat es wegen Vorteilsgewährung und teils tateinheitlich begangenen Verstößen gegen das Parteiengesetz zu Freiheits- bzw. Geldstrafen verurteilt und im Übrigen – wie den Angeklagten H., den Vorsitzenden der Regensburger Stadtratsfraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), insgesamt – freigesprochen. In einem zweiten Verfahren hat das Landgericht den Angeklagten Wo. wegen Bestechlichkeit verurteilt und die Vollstreckung der einjährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Bundesgerichtshof zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung nicht ohne weiteres möglich
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung damit beschäftigt, ob der Käufer eines aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaften Neufahrzeugs (siehe hierzu bereits Senatsurteile vom 21. Juli 2021 – VIII ZR 254/20 et al. – Pressemitteilung Nr. 140/2021) vom Kaufvertrag zurücktreten kann, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Mangelbeseitigung (hier: durch ein Software-Update) zu geben.
Zur Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Schiedsspruch des „Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund“ (Ständiges Schiedsgericht), mit dem eine gegen einen Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger bei Heim- und bei Auswärtsspielen verhängte verschuldensunabhängige Geldstrafe bestätigt wurde, nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt.
Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu klären, ob die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch dann besteht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. Diese Frage ist u.a. dafür von Bedeutung, ob ein erwerbstätiger Elternteil für den Kindesunterhalt sein oberhalb des sog. notwendigen Selbstbehalts (derzeit 1.160 €) liegendes Einkommen einzusetzen hat oder lediglich das Einkommen oberhalb seines sog. angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.400 €).
Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat – ebenso wie in mehreren Parallelverfahren – über die Zuständigkeit der Familiengerichte für den Erlass von Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf das Unterlassen von Corona-Schutzmaßnahmen entschieden.
Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 über die Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen das Musterfeststellungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 22. April 2020 über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden.
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