Der unter anderem für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat hat entschieden, dass dem Erwerber eines mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestatteten Fahrzeugs keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglicherweise unzureichenden Umsetzung von Europarecht zustehen.
Weder Entschädigungs- noch Schadensersatzansprüche für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im Frühjahr 2020
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen oder Betriebsbeschränkungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.
Urteil des Landgerichts Berlin gegen einen Vater wegen Ermordung seiner dreijährigen Tochter rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin verworfen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes (§ 211 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) festgestellt. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.
Verurteilung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters wegen Untreue rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des Angeklagten (derzeit suspendierter Oberbürgermeister der Stadt Homburg) und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 27. Januar 2021 verworfen.
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier
Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte.
Verurteilung wegen Überfall auf Kirmesgesellschaft in Ballstädt rechtskräftig
Das Landgericht hatte die Angeklagten in einem ersten Rechtsgang wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Revision der Angeklagten wegen Rechtsfehlern bei der Beweiswürdigung mit den Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Dieses hat die Angeklagten nunmehr erneut der gefährlichen Körperverletzung in zehn tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen und gegen sie Freiheitstrafen verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und ausgesprochen, dass zwei Monate der verhängten Freiheitsstrafen wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.
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