Das Oberlandesgericht München hat die Angeklagte wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Bundesgerichtshof bestätigt Unterbindungsgewahrsam wegen der Gefahr eines fortgesetzten Verstoßes gegen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Der nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesgerichtshofs bundesweit für Verfahren der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsbeschwerde eines von einer Freiheitsentziehung nach dem Polizeirecht Betroffenen verworfen. Der Beschwerdeführer hatte im Dezember 2020 an einer Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus teilgenommen und sich geweigert, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, obwohl die Pflicht zum Tragen eines solchen am Versammlungsort in der Kölner Altstadt angeordnet war. Nachdem er außerdem massiven körperlichen Widerstand gegenüber den eingesetzten Ordnungskräften geleistet hatte, als diese seine Identität feststellen wollten, nahm ihn die Polizei in Gewahrsam. Das Amtsgericht hat dies für zulässig erklärt und die Fortdauer des Freiheitsentzugs für weitere zwei Stunden bis zum Ende der Versammlung angeordnet. Die hiergegen erhobene Beschwerde des Betroffenen hat das Landgericht zurückgewiesen. Mit seiner Rechtsbeschwerde hat er die Feststellung beantragt, dass er durch die Entscheidungen von Amts- und Landgericht in seinen Rechten verletzt worden sei.
Nach tödlichem Messerstich gegen 13-Jährigen im Berliner Monbijou-Park: Bundesgerichtshof verlangt Prüfung einer Verurteilung wegen Mordes
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision einer Nebenklägerin das Urteil des Landgerichts Berlin wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen 13-jährigen Jungen im Monbijoupark aufgehoben, soweit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes unterblieben ist.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Urteil wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit einem Exklusivvertrag über die Erbringung von Transportleistungen rechtskräftig
Das Landgericht Osnabrück hat die Angeklagten E. und Sch. wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, den Angeklagten Sp. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und zwei Monaten und drei Jahren verurteilt.
Urteil des Landgerichts Hamburg wegen versuchter Ermordung der Exfrau und des zehnjährigen Sohnes rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Urteil des Landgerichts Hamburg nach tödlicher Polizeiflucht rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie wegen eines weiteren Falls des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zudem hat es eine Fahrerlaubnissperre von vier Jahren angeordnet und zwei Fahrzeuge eingezogen.
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 8
- 9
- 10
- 11
- 12
- …
- 45
- Nächste Seite »