Beschluss vom 14. Oktober 2020 – 2 StR 270/20
Das Landgericht Gera hat den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer wirkte der aus Afghanistan stammende und zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alte Angeklagte am 10. Januar 2019 auf seine 87-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Jena Winzerla mit massiver stumpfer Gewalt ein und führte dadurch vorsätzlich ihren Erstickungstod herbei. Er handelte aus Habgier und in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen. Unter Verwendung der persönlichen Daten des Tatopfers versuchte er, ein Mobiltelefon zu bestellen und mittels eines gefälschten Bankformulars, die Überweisung von 7.000 € an sich zu veranlassen. Den Leichnam verbrachte er – verstaut in einem Reisekoffer – in einen Kellerverschlag des Wohnanwesens.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Gera ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Gera – Urteil vom 25. März 2020 – 1 Ks 107 Js 1418/19
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 2. November 2020