Der 1. Strafsenat hat über die Revision des noch jugendlichen Angeklagten entschieden, der am Abend des 6. Dezember 2019 in der Augsburger Innenstadt durch einen Faustschlag den Tod eines Augsburger Feuerwehrmannes herbeiführte und auch dessen Begleiter durch einen weiteren Faustschlag und Tritte gegen den Oberschenkel nicht unerheblich verletzte. Das Landgericht hat den 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen gefährlicher Körperverletzung zu der (Einheits-)Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Senat hat das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel des Angeklagten verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Augsburg – Urteil vom 6. November 2020 – J KLs 401 Js 146421/19 jug.
Beschluss vom 29. Juli 2021 – 1 StR 194/21
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11. August 2021