Die Bronzeskulptur „Ohne Titel _1996-99“ des amerikanischen Künstlers Joel Shapiro muss nicht im Kölner Skulpturenpark bleiben. Das folgt aus dem Urteil des von dem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Thomas Fleischer geleiteten 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2021.
Das über sieben Meter in die Höhe ragende Kunstwerk wurde 1999 für den Skulpturenpark Köln angeschafft. Die Kunststiftung NRW hatte die Anschaffung gefördert, dadurch einen Miteigentumsanteil erhalten und sich dafür eingesetzt, dass das Kunstwerk im Skulpturenpark bleibt. Dessen Kuratorium verfolgt indes ein neues künstlerisches Konzept und möchte das Werk nicht mehr ausstellen. Wegen der Uneinigkeit der Miteigentümer war zu klären, ob ihre Gemeinschaft aufgehoben werden kann (vgl. Pressemitteilung vom 26. April 2021).
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil im Einzelnen dargestellt, dass und warum die Kunststiftung NRW der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft zustimmen muss. Das Urteil kann in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de abgerufen werden (Aktenzeichen I-7 U 31/20).
Wenn die Parteien nicht einvernehmlich über das Schicksal des Kunstwerks außerhalb des Skulpturenparks entscheiden wollen, muss das Kunstwerk versteigert werden.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 31. Mai 2021